Lünen- die steuerliche Erfassung von Hunden rückt in den Fokus der Stadt Lünen. Vermehrt finden in der Stadt Kontrollen statt, ob alle Hunde in der Stadt Lünen angemeldet sind. Wichtiger Hinweis: Die Ordnungsbehörden können sich jederzeit ausweisen und nehmen kein Bargeld an. Treffen Sie auf eine Person, welche die Hundesteuer bar einnehmen möchte, verweigern Sie und bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid der Behörde.
Warum ist die Behörde bei Hunden so hinterher?
Zwischen 5.600-5.700 Hunde sind offiziell in der Stadt Lünen gemeldet. Sind das tatsächlich alle? Es könnten tatsächlich mehr sein und genau das will die Stadt Lünen jetzt prüfen. Stichprobenartig soll nun geprüft werden, ob der Hund angemeldet wurde und ob die entsprechenden Steuern entrichtet worden sind.
Um welche Summen geht es denn überhaupt?
Als Vergleichswert haben wir einmal eine Hochrechnung bei einem Mischlingshund durchgeführt. Dieser liegt unseren Informationen nach, bei ca. 160,00€ im Jahr. Andere Hunderassen können selbstverständlich auch steuerlich höher erfasst sein. Multipliziert man diesen Wert nun mit einer Dunkelziffer, konnte sich die Nachschau der Behörden schon lohnen. Angenommen 30% der Hunde in Lünen würden nicht angemeldet sein, könnte die Behörde die jährlichen Steuereinnahmen um rund 270.000,00€ bis 400.000,00€ (Je nach Hund) erhöhen.
Was erwartet Besitzer, die ihren Hund nicht angemeldet haben?
Im schlimmsten Fall können je nach Bundesland Strafen in Höhe bis zu 10.000,00€ drohen. Dies zusätzlich addiert auf die Mehreinnahmen durch nachgemeldete Hunde, könnte der Stadt zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe verschaffen. Spätestens wenn man sich diese Zahlen ansieht, ist auch die Intensität der Stadt Lünen sonnenklar und wir meinen auch sinnvoll-, wenn die Gelder für sinnvolle Projekte weiterverwendet werden.
Wie finden die Kontrollen statt?
Zum Einen werden natürlich Kontrollen durchgeführt, wenn ein/e Bürger/Bürgerin mit einem Hund angetroffen wird. Auch wenn Gebell im Haus hörbar ist, sind die Mitarbeiter angehalten, den Besitzer entsprechend zu interviewen und sich die entsprechende Hundemarke vorzuzeigen. Sollte der Besitzer die Tür nicht aufmachen oder nicht zu Hause sein, prüft die Behörde im System eine Anmeldung und schreibt den Halter bei Bedarf schriftlich an, um die Situation aufzuklären.
Wichtiger Hinweis für die Kontrolle
Wichtig: Die Mitarbeiter der Behörde können und werden sich jederzeit ausweisen und kassieren niemals bar die Steuer ab. Es handelt sich hier um einen steuerrechtlichen Vorgang, welcher nicht mit dem Mitarbeiter bar abgerechnet werden kann. Sollten Sie aufgefordert werden bar zu zahlen, verweigern Sie dies und bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid.
Sie haben ein komisches Bauchgefühl? Wenden Sie sich gerne an die Polizei Lünen, es könnte sich um Trittbrettfahrer oder Trickbetrüger handeln, die die aktuelle Situation ausnutzen wollen.