Di.. Apr. 29th, 2025

Begriffe und Kategorien

Widmen wir uns einmal der Ansicht, der Begrifflichkeiten und der drei neuen Kategorien aus dem SiGG.

Wer bewacht im Sinne des SiGG?

Die Bewachung bezieht sich nach wie vor, auf die gewerbliche Tätigkeit der aktiven Obhut über die Körperliche Unversehrtheit und das Eigentum fremder Personen. Neu hinzukommt die persönliche Freiheit. Auch diese ist nun gesetzlich bestimmt.

Was ist überhaupt ein Sicherheitsmitarbeiter?

Im Entwurf heißt es: „Sicherheitsmitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die als Beschäftigte
eines Gewerbes die Bewachung von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder
persönlicher Freiheit ausüben.“

Es ist also neu hinzugekommen, dass der Sicherheitsmitarbeiter- also die Person, die die Bewachungstätigkeit ausführt, klar beschrieben ist. Das SiGG lässt hier natürlich etwas Spielraum über die Einzelausführung, stellt aber fest- wer ist Sicherheitsmitarbeiter im Sinne des SiGG.

Die Bewachung in drei neuen Kategorien

Die Bewachungstätigkeit wird fortan nicht mehr einfach über einen Kamm geschert, sondern wird sich in drei verschiedene Kategorien unterteilen. Hier ist der Entwurf etwas deutlicher, wann welche Kategorie anzuwenden ist.

Kategorie I umschreibt alle Bewachungstätigkeiten, welche nicht in die Kategorien II und III fallen.

Kategorie II umschreibt die Bewachung Zugangsgeschützter Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen über 200 Personen und im Freien die Bewachung Zugangsgeschützter Großveranstaltungen von mehr als 1000 Personen.

Kategorie III umschreibt diejenigen Tätigkeiten, welche teilweise aus dem §34a der Gewerbeordnung bereits bekannt sind. Aber auch einige Neuerungen, können wir hier finden

a.) Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum ff. (Auszug)

b.) Bewachung von Besitztum, von welchem im Falle eines Kriminellen Eingriffs besondere Gefahren für die Allgemeinheit entstehen könnten (neu hinzugekommen)

c.) Schutz vor Ladendiebstahl

d.) Bewachung gastgewerblicher Diskotheken (Einlassbereich kommt nicht mehr vor) und Prostitutionsstätten (neu hinzugekommen)

e.) Asylbewerberunterkünfte nach §44 Asylgesetzes und Gemeinschaftsunterkünfte nach §53- sowie alle in dem Zusammenhang stehenden Immobilien… (teilweise ergänzt)

f.) Bewachungstätigkeiten von Führungskräften, die für die Organisation der Bewachung am Einsatzort verantwortlich und weisungsbefugt sind. (neu hinzugekommen)