Auch die Gewerbeanmeldung an sich ist kein wirklich schwieriger Prozess. Zunächst muss hier zwischen erlaubnisfreien-, erlaubnispflichtigen- und freien Berufen unterschieden werden. Im folgenden Artikel nehmen wir auf die Erlaubnisfreie Gewerbeanmeldung Bezug. Für die freien Berufe und die erlaubnispflichtigen Gewerbe wählen Sie bitte zusätzlich zu Diesem, den entsprechenden Artikel aus.
Wann muss ich der Behörde über die Aufnahme der Tätigkeit Bescheid geben?
Bei Aufnahme einer Tätigkeit ist die Behörde unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für den Umzug der Eröffnung einer Zweigstelle oder dem Beenden der Tätigkeit. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Gewerbe bis zu 60 Tage rückwirkend anzumelden. Allerdings kann die Gefahr eines Bußgeldes natürlich auch hier in greifbare Nähe rücken. Unser Tipp, sofort erledigen und dann den Fokus wieder auf das Tagesgeschäft richten.
Wie unterscheidet sich die Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person zur juristischen Person?
Sind Sie eine natürliche Person, können Sie einfach mit dem Ihrer Behörde geltendem Bescheid für die Gebühr (im Internet zu finden) und Ihrem gültigen Ausweisdokument bei der Behörde vorstellig werden. Wir empfehlen allerdings, da einige Behörden seit Corona ein wenig anders arbeiten, hier einmal telefonisch Verbindung aufzunehmen. Ersatzweise können Sie die Meldung auch postalisch mit einer Ausweiskopie an die Behörde übersenden.
Wie ist die Gewerbeanmeldung für Gesellschaften durchzuführen?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft muss zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug anfügen, kann die Gewerbeanmeldung aber darüber hinaus genauso postalisch beantragen. Mittlerweile stellen einzelne Behörden, auch eine Onlinefunktion zur Verfügung. D.h. die Meldung kann in einer ausfüllbaren PDF bearbeitet und dann zusammen mit dem Ausweisdokument des Geschäftsführers und falls erforderlich den Auszug des Handelsregisters via Mail an die Behörde übermitteln.
Kann eine Gewerbeanmeldung abgelehnt werden?
Ist die Anmeldung formal falsch oder ggf. unrichtig, kann die Gewerbebehörde diese auch ablehnen und um Korrektur bitten. Ggf. Kann die Melde Gebühr dann doppelt fällig werden. Allerdings haben wir hier eher die Erfahrung gemacht, dass dort Menschen arbeiten. Ein einfacher Anruf oder eine kurze Email, klärte in der Vergangenheit noch jedes Problem. Allerdings ist immer zu beachten, die Mitarbeiter der Behörde sind nicht berechtigt, rechtliche Beratung zu übernehmen. Es kann also durchaus sein, dass ein Mitarbeiter einer Behörde schlichtweg keine Antwort geben darf-, weil er sich sonst strafbar macht.
Ein Tipp zur Aufbewahrung
Halten Sie diese Anmeldung gut geschützt in einem schnell zugänglichen Ordner und digitalisieren Sie diese bestenfalls. Es kommt immer mal wieder vor, dass Sie diese benötigen werden. Sie werden relativ häufig zu den Unterlagen der Gewerbeanmeldung oder auch einem Handelsregisterauszug (falls Sie diesen benötigen) aufgerufen. Zum Beispiel von verschiedenen Behörden, Kooperationspartnern, oder ggf. auch für verschiedenste Zertifizierungen.